Eine steuerliche Berichtigungserklärung
Oktober 11, 2021Die Nacherklärung für die Einkünfte beim Finanzamt ist üblich. Bevor die Strafanzeige kommt, unternehmen viele Steuerpflichtige eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.
So wird es gemacht!
Man kann absolute Straffreiheit erlangen, wenn man sich selbst anzeigt bei einer Steuerhinterziehung. Allerdings sind die Anforderungen wegen der Wirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige vom Gesetzgeber in der letzten Zeit nach und nach verschärft worden. Man muss einiges beachten bei der Abgabe und Erstellung der Selbstanzeige. Der Steuerhinterzieher hat mit einer Selbstanzeige ein wichtiges Instrument in der Hand. Eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung ermöglicht es, nachrichtlich und mit viel Eigeninitiative den allgemeinen strafrechtlichen Sanktionen zu entgehen.
Einzige gesetzliche Möglichkeit
Diese strafbefreiende Selbstanzeige ist in einem Paragrafen festgelegt, dem $ 371 (AO, Abgabenordnung). Es ist eine perfekte gesetzliche Möglichkeit, nach einer rechtswidrigen, tatbestandsmäßigen und vollendeten, schuldhaften Steuerhinterziehung die Straffreiheit zu bekommen. Sie stellt eine Besonderheit im gesamten deutschen Strafrecht dar. Nur in ganz speziellen Ausnahmefällen kann der Täter sonst bei vollendeten Tagen die Strafe vermeiden. Zu den Voraussetzungen gehört es, dass negative und positive Dinge erfüllt sind. Die Angaben müssen nachträglich vollständig berichtigt und nachgeholt werden. Das heißt, der Steuerpflichtige muss vollumfänglich reinen Tisch machen und das auch in zeitlicher sowie sachlicher Hinsicht. Mehr zu dem Thema kann man bei Pohl-Legal nachlesen.
Die fehlenden Steuern muss man nachzahlen
Die reuigen Steuersünder geben in allen Steuerstraftaten dem Finanzamt im vollen Umfang ihre Schuld an. Sie berichtigen die unvollständigen Angaben. Es werden die unterlassenden Angaben genau ergänzt. Wenn eine Dokumentation dieser Angaben in einem Punkt nicht korrekt oder vollständig ist, ist die Selbstanzeige auch sofort wieder ungültig. Dann gibt es keine Straffreiheit, sondern eine Strafverfolgung, die aus eigenen Stücken stattfindet. Eine Selbstanzeige muss also immer vollständig sein. So kann der anfängliche Verdacht auf eine Steuerhinterziehung begründet werden. Ansonsten ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Eine Teilselbstanzeige führt somit zur Unwirksamkeit dieser Selbstanzeige. Was eine Verjährung angeht oder eine Nachholung der Angaben sind zehn Kalenderjahre die Frist. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Es genügt außerdem nicht, dass der Steuerpflichtige nur alles berichtet und nachholt. Er muss auch die fehlenden Steuern nachzahlen, die er hinterzogen hat. Das muss er fristgerecht tun.
Es dürfen für eine strafbefreiende Anzeige keine Ausschlussgründe bestehen. Wenn eine Selbstanzeige dann stattfindet, wenn das Risiko des Entdeckens schon sehr konkret war, darf dem Steuerpflichtigen so keine Befreiung der Strafe mehr zukommen. Wenn eine Summe der Hinterziehung eine gewisse Höhe übersteigt oder es ein sehr schwerer Fall ist, gibt das Gleiche. Hier werden dann Amtsträger erscheinen von der Finanzbehörde für eine steuerliche Prüfung. Auch die Bekanntgabe der Einleitung des Strafgeldverfahrens findet statt. Als Folge einer Selbstanzeige ist wichtig, ob sie unwirksam oder wirksam war. Wenn alles korrekt vonstattengeht, muss der Steuerpflichtige mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es gibt keine Ermittlungen des Staatsanwaltes und es gibt keine Anklageerhebung, der Steuerpflichtige kann so nicht bestraft werden. Eine korrekte Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung lohnt sich also auf jeden Fall.