Rechtliche Grundlagen und aktuelle Änderungen in der Logistik
November 24, 2022Wer gewerbsmäßig Güter transportiert, muss etliche Rechtsvorschriften beachten. Andernfalls können schnell hohe Bußgelder fällig und im schlimmsten Fall ein Betriebsverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus gelten die Vorgaben der StVO (Straßenverkehrsordnung) und StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Diese legen unter anderem fest, dass Anhängerleuchten verwendet werden müssen, um für eine bessere Erkennbarkeit von Brems- und Abbiegemanövern zu sorgen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Vorgaben zusammen, die der Gesetzgeber aktualisiert hat.
Entsendebestimmungen und Kleinsendungen
In Deutschland und Europa werden nach wie vor viele Transporte per Lkw durchgeführt, weil das Schienennetzwerk nicht umfangreich genug ist. Um Logistikunternehmen Verwaltungsaufwand zu ersparen, wurden bilaterale Fahrten innerhalb der EU von den Entsendebestimmungen ausgenommen. Diese Neuregelung gilt seit dem 22. Februar 2022. Sie betrifft Transporte, die vom Ausgangs- zum Zielort und anschließend direkt zurück zum Ausgangspunkt führen. Davon ausgenommen ist die Kabotagebeförderung durch ausländische Frachtunternehmen.
Zu mehr Arbeitsbelastung führt hingegen das Ende der Umsatzsteuerbefreiung von Kleinsendungen, die aus Drittstaaten in die EU importiert werden. Als Kleinsendung wurden Waren mit einem Wert von höchsten 22 EUR eingestuft. Seit dem 1. Juli 2021 entfällt die umsatzsteuerfreie Einfuhr, sodass sämtliche Waren beim Zoll angemeldet werden müssen. Hierdurch entsteht für alle Beteiligten ein unzumutbarer Arbeitsaufwand, weshalb das Atlas-System durch ein neues Modul namens Impost (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) ergänzt wird. Es ermöglicht Importeuren, ihre Sendungen mit einigen rudimentären Daten für die Verzollung anzumelden. Das Modul startete am 15. Januar 2022 und soll Unternehmen und Zollbehörden entlasten.
Ausstattung und elektronischer Frachtbrief
Seit 2020 müssen Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen über einen Tachografen verfügen, wenn sie grenzüberschreitende Fahrten vornehmen. Hintergrund dieser Änderung ist die Tatsache, dass viele Unternehmen die vorherige Grenze von 3,5 Tonnen gezielt unterschritten haben, um die gesetzlichen Ruhezeiten umgehen zu können. Bei Anhängerleuchten nach der StVO hat sich jedoch nichts geändert. Sie sind nach wie vor für sämtliche Anhänger Pflicht.
Seit dem 5. April 2022 können Logistikunternehmen auch in Deutschland den elektronischen Frachtbrief nutzen. Das soll Abläufe vereinfachen und zum Ausbau der Digitalisierung in der Logistik beitragen. Um mehr Einheitlichkeit herbeizuführen, setzen die Verantwortlichen auf Open Source, sodass Unternehmen mit unterschiedlichen internen IT-Systemen den E-Frachtbrief an ihre Datenstruktur anpassen können. Allerdings bestehen noch einige Hürden, die ausgeräumt werden müssen, etwa im Hinblick auf Standards für elektronische Signaturen.