Am Arbeitsplatz: So klappt der Namenswechsel

März 22, 2023 Von admin

Hochzeiten und Scheidungen sind eine große Veränderung im Leben eines jeden Menschen, der sich entscheidet, einen dieser weitreichenden Schritte zu gehen. Im Anschluss geht es daran, sich an die Neuerungen zu gewöhnen, sich damit zu arrangieren und die eigenen Angelegenheiten auf Stand zu bringen. Ein Aspekt davon ist, dass unter Umständen auch ein neuer Name angenommen wird. Das heißt, dass der bisherige Nachname überall geändert werden muss, auch bei den eigenen Kollegen und bei Geschäftskontakten. Einige Tipps dafür gibt es hier.

Grundsätzliches zum Namenswechsel

Das A und O eines Namenswechsels im Arbeitskontext ist es, offen zu kommunizieren. Am alten Namen sollte nicht unnötig festgehalten werden. Signatur, E-Mail-Adresse und co. sollten also umgehend geändert werden. Üblicherweise stellt dies kaum ein Problem dar, weil sich alte E-Mails an neue Adressen weiterleiten lassen. Für die meisten Kontakte, die der typische Arbeitnehmer im Arbeitsalltag hat, reicht eine solche Änderung bereits aus. Die wichtigsten Kontakte allerdings ist es empfehlenswert, proaktiv mit der Neuerung umzugehen und der nächsten Korrespondenz einen kurzen Hinweis hinzuzufügen, damit sich niemand wundert. Am Telefon funktioniert es genauso. Es muss also gar keine große Sache daraus gemacht werden. Im eigenen Arbeitsumfeld kann entweder eine Rundmail, ein Aushang oder ein Kuchen mit Zettel in der Küche auf eine Veränderung hinweisen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich an den Abläufen nach der Scheidung oder Eheschließung anderer Kollegen und Kolleginnen zu orientieren. Bei etablierten Betrieben gibt es nämlich meistens bereits Gepflogenheiten. Im umgekehrten Fall: Wenn eine andere Person im Mittelpunkt steht, sollte man sich mit verfrühten Glückwünschen lieber zurückhalten, um Fettnäpfchen zu vermeiden. Nicht nur Hochzeiten sind Anlass für eine Namensänderung, sondern auch Scheidungen.

Was sonst noch zu beachten ist

Es sollte auch bedacht werden, dass nicht nur bei Kollegen und Geschäftskontakten ein Hinweis auf die Namensänderung notwendig ist, sondern beispielsweise auch bei der Bank, beim Einwohnermeldeamt und der Kfz-Zulassungsstelle, denn auch die Fahrzeugpapiere müssen geändert werden. Beim Führerschein ist die direkte Anpassung optional: Geht der neue Name aus dem Personalausweis hervor, ist hier alles in Ordnung. Auch mit dem Finanzamt sollte dringend kommuniziert werden, da sich die Steuerklasse bei Scheidung und Eheschließung ändert. Empfehlenswert ist es, sich im Vorfeld bereits eine Liste mit allen abzuhandelnden Stellen und Institutionen zu erstellen. Auf diese Weise wird nichts vergessen und die notwendigen Schritte können rechtzeitig eingeleitet werden. Neben den öffentlichen Ämtern gibt es auch private Unternehmen, die von der Namensänderung wissen sollten. Hier kommen vor allem Online-Einkaufsdienste oder Abo-Magazine in Frage, denn sie müssen bei der Registrierung über den neuen Namen informiert werden.